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Ein Richterhammer vor einer Europaflagge.

Cyber Resilience Act: BSI veröffentlicht technische Richtlinie

Ab Dezember 2027 gelten umfangreiche IT-Sicherheitsvorgaben für Hersteller digitaler Produkte. Das BSI hat nun eine technische Richtlinie veröffentlicht.

14. August 2026

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Hilfeseite zusammengestellt, um die wichtigsten Fragen zu beantworten. Diese Hilfeseite finden Sie hier.

Cyber Resilience Act (CRA)

Der EU Cyber Resilience Act ist eine neue EU-weite Vorgabe für digitale, vernetzte Produkte zum Schutz vor Sicherheitslücken und großflächigen Cyberangriffen.

Betroffen sind alle Produkte (Hardware und Software), die nach 2027 neu auf den Markt kommen und digital vernetzt werden können. Praktisch werden davon nahezu alle digitalen Produkte betroffen sein.

Produkte die nicht konform zu den neuen Standards sind, dürfen nach 2027 nicht mehr neu in der EU vertrieben werden.

Technische Richtlinie

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nun eine technische Richtlinie veröffentlicht, um Hersteller digitaler Produkte bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten zu unterstützen.

Die Richtlinie ist nicht verpflichtend, sondern hat unterstützenden Charakter bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen.

Die technische Richtlinie finden sie hier.

Empfehlungen

  • Prüfen Sie, ob Sie digitale Produkte herstellen, importieren oder vertreiben.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Produkte ab Ende 2027 konform zu den CRA-Anforderungen sind.
  • Fangen Sie frühzeitig mit der Umsetzung der Maßnahmen an (am besten ab sofort).
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