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BSI: Neues Portal als zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit

Neues BSI-Portal zu NIS-2: Rund 29.500 Unternehmen müssen sich registrieren, Sicherheitsinformationen austauschen und Vorfälle melden, sonst drohen Strafen.

7. Januar 2026

NIS-2-Regeln

Für Unternehmen, welche die NIS-2-Regeln umsetzen müssen, gibt es ein neues Portal des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) als zentralen Anlaufpunkt. Nach Angaben des BSI sind in Deutschland rund 29.500 Unternehmen von den neuen Regeln betroffen.

Hier geht es zur vollständigen Pressemeldung des BSI.

Das Portal

Unternehmen welche den NIS-2-Regeln unterliegen, sind verpflichted sich im Portal des BSI zu registrieren.

Das Portal dient als zentraler Anlaufpunkt zum Austausch wichtiger Sicherheitsinformationen, Empfehlungen und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen oder Schwachstellen.

Unternehmen die ihren neuen Pflichten nach NIS-2 nicht nachkommen, drohen empfindliche Strafen.

Hier geht es zum BSI-Portal.

Empfehlungen

  • Registrieren Sie sich im BSI-Portal, wenn Ihr Unternehmen von NIS-2 betroffen ist. Eine unverbindliche Einschätzung können Sie über die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI erhalten.

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