Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat eine Hilfeseite zusammengestellt, um die wichtigsten Fragen zu beantworten. Diese Hilfeseite finden Sie hier.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Zum 28.06.2025 tritt final das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Erstmals wird die Pflicht zur Barrierefreiheit auch auf den digitalen Raum ausgeweitet. Software, Shops, digitale Portale und mehr müssen nun barrierefrei nutzbar sein.
Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder, theoretisch bis zu 100.000 Euro pro Fall.
Unternehmen unter 10 Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Umsatz pro Jahr sind grundsätzlich von der Pflicht ausgenommen.
WCAG 2.1
Als Standard für Barrierefreiheit werden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) ab Version 2.1 herangezogen.
Eine Übersicht der Kriterien und Bewertungsmaßstäbe lässt sich auf der Webseite der WCAG hier finden.
Empfehlung
- Prüfen Sie, ob Sie digitale Produkte oder Leistungen anbieten, welche vom BFSG betroffen sind.
- Wenn Sie digitale Leistungen von einem Anbieter einkaufen, fragen Sie nach, inwiefern das Produkt digital barrierefrei nach WCAG 2.1 ist.
- Sollten Ihre Anbieter keine barrierefreie digitale Leistung anbieten, dann sollten Sie zeitnah über einen Wechsel nachdenken.