Produkthaftung
Wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden entsteht, haftet der Hersteller. Diese einfache Wahrheit gilt seit langem für physikalische Produkte. Bei Software war das bisher nie klar geregelt. Daher mussten Hersteller von fehlerhafter Software in der Vergangenheit kaum Sorge vor Haftung haben. Das könnte sich bald ändern.
EU-Produkthaftungsrichtlinie
Bereits 2024 ist die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie in Kraft getreten. Diese sieht neben vielen anderen Änderungen eine Gleichstellung von Software mit physikalischen Gütern vor. Erstmals plant die EU auch eine langfristige Haftung für Software von bis zu 25 Jahren.
Bis Ende 2026 haben die EU‑Mitgliedstaaten noch Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Der erste Referentenentwurf der Bundesregierung übernimmt die neuen Vorgaben größtenteils unverändert.
Die Lobby der IT-Hersteller läuft erwartbar Sturm gegen die vorgeschlagenen Änderungen. Die rechtlichen Änderungen würde die Verantwortung der Softwarehersteller deutlich ausweiten. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung am Ende die EU-Richtlinie konkret umsetzen wird und ob es noch zu einer Abschwächung kommt. In jedem Fall ist es ein wichtiger Schritt hin zu langfristig zuverlässiger Software.
Ausnahme Open Source
Für Open-Source-Software gibt es Ausnahmen von der Produkthaftung. Wer eine Open-Source-Software einsetzt, kann auch weiterhin bei Fehler nicht gegen die Entwickler vorgehen. Das ist nur sinnvoll und logisch, immerhin wird Open-Source-Software kostenlos bereitgestellt und in der Regel ehrenamtlich entwickelt.
Empfehlungen
Achten Sie bei der Softwareauswahl auf die Reputation des Herstellers.
Seien Sie bereit, Ihre Software zu wechseln, wenn die Qualität und Unterstützung des Herstellers langfristig nicht ausreichend ist.
Versuchen Sie, proaktiv Lösungen zu finden, bevor Sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
