Der Fall
Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil die Rechte von Verbrauchern bei Phishing im Zahlungsverkehr deutlich gestärkt. Im beschriebenen Fall war die Kundin einer polnischen Bank Opfer eines Phishing-Angriffs geworden. Sie war im Zuge eines Online-Kaufs auf eine Webseite geleitet worden, die dem Online-Banking ihrer Bank sehr ähnlich sah. Die Angreifer stahlen darüber ihre Zugangsdaten und überwiesen sich selbst Geld vom Konto der Kundin.
Die Bank hat daraufhin eine Erstattung verweigert mit der Begründung der groben Fahrlässigkeit. Der EuGH hat jetzt klargestellt, dass eine Erstattung erst mal unabhängig von der Frage der Haftung ist. Die Bank muss die Kundin zunächst entschädigen, die Haftung wird unabhängig davon geklärt.
Grobe Fahrlässigkeit
Grundsätzlich sind Banken und Zahlungsdienstleister dazu verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um unberechtigte Zahlungen zu verhindern. Das können z. B. die Umsetzung sicherer Authentifizierungsmethoden, Zwei-Faktor-Authentifizierung oder die maschinelle Überprüfung von Überweisungen sein.
Banken können eine Erstattung nur verweigern oder zurückfordern, wenn der Kunde oder die Kundin grob fahrlässig oder bewusst schadhaft gehandelt hat. Grundsätzlich liegt die Beweispflicht hier bei der Bank.
Verbraucherschutz
Verbraucherschützer beklagen schon länger, dass viele Banken die Erstattung mit dem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit kategorisch ablehnen. Viele Betroffene müssen dann erst über den Rechtsweg gegen die Bank klagen. Der EuGH dreht diese Verantwortung nun explizit um. Offen bleibt, wie sich dies in deutschen Gerichten bemerkbar machen wird. Die EU arbeitet parallel an einer neuen Zahlungsverordnung (Payment Service Regulation, PSR), um die Rechte von Verbrauchern im Zahlungsverkehr zu stärken.
Empfehlungen
Achten Sie bei Online-Zahlungen besonders auf die Echtheit der Bezahlen-Webseite.
Geben Sie keine vertraulichen Banking-Daten auf einer Webseite ein, die nicht explizit Ihre Bank ist.
Bei verdächtigen Überweisungen werden Sie sich unmittelbar und schnellstmöglich an Ihre Bank.
Wird im Rahmen einer unberechtigten Überweisung eine Erstattung abgelehnt, wenden Sie sich an einen Anwalt.
